Rechtsextreme Anschläge in Berlin-Neukölln: Hauptverdächtiger freigesprochen

Trier
Einer der Hauptverdächtigen der Neuköllner Anschlagsserie ist vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. Ins Gefängnis muss er trotzdem.Einer der beiden Hauptangeklagten im Prozess um eine Serie rechtsextremer Straftaten 2018 in Berlin-Neukölln ist vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. Dem 36-jährigen Sebastian T. konnte eine Tatbeteiligung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das Gericht habe sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit von der Schuld des Angeklagten überzeugen können, sagte Richterin Ulrike Hauser am Dienstag.Dem 36-Jährigen wurde unter anderem vorgeworfen, zusammen mit einer anderen Person Brandanschläge auf Autos von zwei Männern begangen zu haben, die sich aktiv gegen rechts engagieren. Es sei zwar nachgewiesen, dass der Angeklagte mehrere Personen ausspioniert habe. Allein daraus lasse sich aber nicht schließen, dass der Angeklagte in der Tatnacht die Brände verursacht habe, so die Mitteilung. Der Tatverdächtige sei überwacht worden, dabei hätten sich keine Hinweise auf eine Beteiligung an den Anschlägen ergeben.Dennoch hat Sebastian T. eine empfindliche Strafe erhalten. Insgesamt wurden in dem Prozess drei Anklagen verhandelt, so eine Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte.Berlin: Ein Jahr und sechs Monate Haft, Tausende Euro eingezogenStatt für die Anschlagserie wurde Sebastian T. für andere Taten verurteilt. Das Gericht konnte ihm Betrug in fünf Fällen nachweisen, begangen gegenüber dem Jobcenter und der Investitionsbank Berlin. Außerdem hat er in 27 Fällen Sachbeschädigung begangen, dreimal hat er dabei Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet. Zweimal hat er ebenfalls Personen bedroht und beleidigt sowie den öffentlichen Frieden gestört.Der 36-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus wurden 16.456,45 Euro eingezogen, die aus seinen Taten stammen sollen. Das Amtsgericht konnte auch feststellen, dass der Angeklagte der rechten Szene angehört. Bei der Strafzumessung sei berücksichtigt worden, dass es sich bei mehreren Taten um rechtsradikale Äußerungen gehandelt habe, so die Pressemitteilung. Dies habe die Strafe verschärft.Allerdings ist das Urteil gegen Sebastian T. noch nicht rechtskräftig. Noch kann er in Berufung oder Revision gehen.
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