Gegen Strafbarkeit bei Cum-Ex: Warburg Bank zieht vor Verfassungsgericht

Franziskus - Vatikan
Im Juli äußert sich der Bundesgerichtshof deutlich zu Cum-Ex-Geschäften: Sie sind strafbar – die illegal erwirtschafteten Gewinne müssen zurückgezahlt werden. Das sei kein faires Verfahren gewesen, sagen die Eigentümer der in die Affäre verwickelten Hamburger Bank – und legen Verfassungsbeschwerde ein.
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