Fahrradträger am Auto: Kennzeichen, Last, Breite, Co. – diese Regeln gelten

Braucht der Fahrradträger ein Kennzeichen oder nicht? Wie breit darf er beladen sein? Und welche Last ist erlaubt? Das alles sollte unbedingt beachtet werden.Fahrradträger auf der Anhängerkupplung eignen sich besonders für schwere E-Bikes. Sie halten mehr Gewicht aus als Dachträger, die durch die Dachlast des Autos begrenzt sind. Bei der Montage sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.Das dritte NummernschildBeispielsweise wird häufig ein weiteres Nummernschild nötig: Wenn der Träger das hintere Kennzeichen verdeckt, muss nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Paragraf 10 Abs. 9) ein sichtbares Wiederholungskennzeichen mit dem amtlichen Kennzeichen des Autos angebracht werden.Das Schild muss in der Form dem Original entsprechen. Aber: Es muss nicht von der Zulassungsstelle gestempelt werden. Sie können es einfach bei einem Schildermacher in Auftrag geben (Kosten: ca. zehn bis 50 Euro).Wenn die Originalbeleuchtung des Autos verdeckt ist, ist eine zusätzliche Beleuchtung nötig. Das gilt für nahezu alle Fahrradträger für die Anhängerkupplung. In der Regel ist deshalb eine Beleuchtung in die Trägersysteme integriert.Niemals überladenAuf keinen Fall darf die zulässige Stützlast der Anhängerkupplung überschritten werden. Sonst drohen ein Bußgeld von bis zu 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die zulässige Stützlast Ihrer Anhängerkupplung finden Sie im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Punkt 13).Auch die maximale Zuladung des Trägers ist schnell erreicht. Dazu können bereits zwei E-Bikes genügen. Schwere Anbauteile wie Akku und Schloss sollten deshalb abmontiert werden. Auch der Fahrradcomputer sollte während der langen Urlaubsfahrt nicht am Lenker bleiben. Selbstverständlich dürfen Sie nur so viele Fahrräder auf dem Gepäckträger transportieren, wie es der Hersteller zulässt.Informieren Sie sich vor der Fahrt ins Ausland über die dort geltenden Vorschriften. So muss beispielsweise in Italien oder Spanien die überhängende Ladung mit einer dort gültigen Warntafel gekennzeichnet werden.Auch in Deutschland gilt: Die Räder dürfen seitlich nicht mehr als 40 Zentimeter über die Schlussleuchte hinausragen, die maximale Breite beträgt 2,55 Meter.
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