Bei Ehen und Scheidungskindern: Buschmann will Namensrecht lockern

Das deutsche Namensrecht lässt wenig Spielraum für persönliche Vorlieben. So ist es bislang nicht möglich, dass beide Ehepartner einen Doppelnamen tragen und diesen an gemeinsame Kinder weitergeben. Justizminister Buschmann will dies nun ändern.
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