Werbeverbot für Abtreibungen: Bundestag beschließt Streichung von Paragraf 219a

Seit Jahren debat­tiert der Bun­destag über den Strafrechtspara­grafen 219a. Er regelte das Ver­bot, für Schwanger­schaftsab­brüche zu wer­ben. Allerd­ings mussten Ärzte auch bei aus­führlichen Infor­ma­tio­nen Ermit­tlun­gen gegen sie befürcht­en. Die Ampel been­det die Prax­is nun.
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