Saarbrücken (dpa/tmn) — Auch wenn der Vorausfahrende ohne zwingenden Grund stark abbremst, muss der Hintermann eventuell mithaften. Der Anscheinsbeweis, wonach der Auffahrende Schuld am Unfall hat, kann zwar widerlegt werden, doch allein durch das Bremsmanöver muss das nicht vollständig der Fall sei
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