Vollbremsung ohne Grund: Muss ein Auffahrender allein haften?

Saar­brück­en (dpa/tmn) — Auch wenn der Voraus­fahrende ohne zwin­gen­den Grund stark abbremst, muss der Hin­ter­mann eventuell mithaften. Der Anscheins­be­weis, wonach der Auf­fahrende Schuld am Unfall hat, kann zwar wider­legt wer­den, doch allein durch das Brems­man­över muss das nicht voll­ständig der Fall sei
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