Verkehrsrecht — Parken im Halteverbot: Halterin haftet bei Unfall gemindert

Ham­burg (dpa/tmn) — Wer als Aut­o­fahrer bei Regen und schlechter Sicht seine Fahrweise nicht anpasst, muss nach einem Unfall in der Regel größ­ten­teils haften. Das gilt auch dann, wenn der Unfall­geg­n­er mit einem großen Fahrzeug im absoluten Hal­te­ver­bot stand. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Ham
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