Verkehrsrecht – Parken im Halteverbot: Halterin haftet bei Unfall gemindert

Hamburg (dpa/tmn) – Wer als Autofahrer bei Regen und schlechter Sicht seine Fahrweise nicht anpasst, muss nach einem Unfall in der Regel größtenteils haften. Das gilt auch dann, wenn der Unfallgegner mit einem großen Fahrzeug im absoluten Halteverbot stand. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Ham



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