Köln (dpa/tmn) — Irrtümliche Angaben zum Kilometerstand bei einem Gebrauchtwagenangebot in einem Onlineportal können Unterlassungsklagen und Gerichtskosten nach sich ziehen. Zum Beispiel dann, wenn so eine Angabe durch die Plattform automatisch zu einer besonders hervorgehobenen Blickfang-Anzeige fü
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