Lutherstadt Wittenberg – Mindestens 98 Infektionen – 4 Tote – Covid-19 / sowie Corona Lage in Stadt und Landkreis Wittenberg — Winter Shutdown Tag 17 — 01.01.2021 — today — 20–1

Ein gesundes Jahr 2021 wünscht die Redaktion.

Test erfolgen nur bei symtomatischen Patienten. Eine von x5 kann mindestens angenommen werden.
Das Gesundheitsamt Wittenberg hat mindestens 98 neue Fälle mit Covid-19 an das RKI übermittelt.

Wittenberg ist Hotspot (steigend)

7-Tage-Inzidenz 267,3

7-Tage-Fallzahl

7-Tage-Fallzahl 334

COVID-19 Fälle zum Vortag

COVID-19-Fälle
+98 zum Vortag

COVID-19 Fälle gesamt

Gesamt 2.209

COVID-19 Todesfälle zum Vortag

COVID-19-Todesfälle
+4 zum Vortag

COVID-19 Todesfälle gesamt

Gesamt 49

Im Landkreis Wittenberg wurden 2.598 (+ 127) Infektionen mit dem Coronavirus nachgewiesen.  Die wöchentliche Inzidenz steigt weiter an. Eindringlich appelliert Landrat Jürgen Dannenberg angesichts der damit einhergehenden extremen Belastungen für die Gesundheitseinrichtungen, besonders im ambulanten wie stationären Pflegebereich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich noch verantwortungsbewusster an die Regeln der Eindämmungsverordnung und Allgemeinverfügungen zu halten.

Für den Landkreis Wittenberg gilt mit Wirkung vom 15.12.2020 eine neue Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung. Diese ergänzt die Allgemeinverfügungen vom 03.12.2020 und 11.12.2020 und legt nächtliche Ausgangsbeschränkungen zwischen 21:00 Uhr und 05:00 Uhr fest. Darüber hinaus wurde die generelle Pflicht  zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung präzisiert.

Die Landesregierung hat die Neunte Eindämmungsverordnung beschlossen. Mit Ausnahme u. a. des Lebensmittelhandels, der Wochenmärkte, von Abhol- und Lieferdiensten, Reformhäusern, Apotheken und Tankstellen bleibt der Einzelhandel geschlossen. Die Präsenzpflicht an Schulen ist weitestgehend aufgehoben. Kindertagesstätten gehen in die Notbetreuung (Arbeitgeberformular siehe unten). Private Zusammenkünfte bleiben auf fünf Personen beschränkt und Kinder bis 14 Jahre dabei unberücksichtigt. Vom 24. 12. bis 26.12. können private Zusammenkünfte auch über den eigenen Hausstand hinaus mit bis zu 4 weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis, jedoch aus höchstens zwei weiteren Hausständen, stattfinden. Hotels sind für berufliche und familiäre Reisen aus wichtigem Grund geöffnet, der Weihnachtsbesuch zählt ausdrücklich nicht dazu. Unter strengen Auflagen sind Gottesdienste möglich. Silvester und Neujahr gilt ein Versammlungsverbot. Öffentliche Feuerwerke werden  untersagt. Für Alten- und Pflegeheime sowie die Beschäftigten von mobilen Pflegediensten hatte Sachsen-Anhalt bereits am Freitag eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher beschlossen.

Corona-Schutzimpfungen: In Kürze sollen 14 Impfzentren in Sachsen-Anhalt ihre Arbeit aufnehmen. Termine sind dann unter der zentralen Hotline 116 117 oder per Internet buchbar. Der Service startet, sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.

Weitere Informationen zum Thema sind auch unter www.coronavirus.sachsen-anhalt.de abrufbar. Das Landesverwaltungsamt hat Hinweise zur Ausübung der Jagd in der Pandemie-Situation gegeben. Die Jagdausübung als Tätigkeit der Gefahrenabwehr unterliegt nicht den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nach Punkt 2 Absatz 1 der Infektionsschutzrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg vom 15.12.2020.

Aktuell sind 1.158 Patienten am Coronavirus erkrankt. Im Landkreis Wittenberg ist bisher bei insgesamt 2.598 (+ 127) Patienten eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen worden. 51 Patienten mit multiplen Vorerkrankungen sind im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion gestorben.

Für den Landkreis Wittenberg liegt die wöchentliche Inzidenz bei 214,5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (dashboard RKI).

Für das Gesundheitsamt hat die Kontaktermittlung und Nachverfolgung der Infektionsketten oberste Priorität. Trotz umfangreicher Unterstützung durch Mitarbeitende aller Fachdienste und nachgeordneter Einrichtungen der Kreisverwaltung, von Finanzämtern, dem Amtsgericht sowie Soldaten der Bundeswehr erfolgt die Nachverfolgung der Kontakte deutlich verzögert. Es muss priorisiert werden. Eine differenzierte Darstellung der Fallzahlen nach Städten im Kreisgebiet ist deshalb aktuell nicht möglich.

Hinweise Schulen, Kindertagesstätten und Horte

(Neu 31.12.2020) Einzelne Kinder und Erzieher, die die Kindertagesstätte am 23.12.2020 besucht haben, sind als Kontaktpersonen 1. Grades eingestuft worden und müssen sich bis einschließlich 06.01.2021 in häusliche Quarantäne begeben. Die Eltern der betroffenen Kinder sowie die Erzieher werden durch die Kindertagesstätte informiert.

Kindertagesstätte „Sonnenblume“Straach:

Alle Kinder und Erzieher, die am 21.12. und 22.12.2020 die KITA besucht haben, wurden als Kontaktpersonen 1.Grades eingestuft und müssen sich ab sofort bis einschließlich 05.01.2021 in die häusliche Quarantäne begeben.

Kindertagesstätte „Spatzennest“ Seyda:

Die Kinder und Erzieher, die sich am 18.12.2020 und 21.12.2020 in der Einrichtung aufhielten, sind als Kontaktpersonen 1.Grades eingestuft worden und müssen sich bis einschließlich 03.01.2021 in die häusliche Quarantäne begeben.

Kindertagesstätte „Villa Teige“ Jessen (Elster):

Alle Kinder und Erzieher und Mitarbeitende sind als Kontaktperson 1. Grades eingestuft und bis einschließlich 25.12.2020 in häusliche Quarantäne abgesondert worden. Alle Kinder, die vom 14.12.2020 bis 17.12.2020 in der Kita anwesend waren, verlängert sich die Quarantäne bis 01.01.2021.

Für erwerbstätige Sorgeberechtigte,  die ihr Kind in der Quarantäne betreuen, kann der Arbeitgeber bei entsprechenden Voraussetzungen den Verdienstausfall beim Landesverwaltungsamt beantragen (Das Kind darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.)

Weitere Informationen zu Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen.

Hinweise Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Pflegezentrum Möhlau:

Auf Grund des positiven Testergebnisses einer Mitarbeitenden und entsprechenden Kontaktermittlungen wurden weitere Mitarbeitende, ambulante Patienten und Heimbewohner positiv getestet. Alle Kontaktpersonen wurden abgesondert. Die Mitarbeitenden werden regelmäßig getestet und dürfen unter strengen Auflagen weiter arbeiten.

Betreutes Wohnen SENIORIS Lutherstadt Wittenberg:

Nach dem positiven Ergebnis von Bewohnern sowie einem Mitarbeiter wird das Personal täglich gestestet.

Pflegeheim Kursana Lutherstadt Wittenberg:

Auf Grund positiver Testergebnisse von Bewohnern und Mitarbeitenden wurden betroffenen Personen kohortiert. Es finden keine Gemeinschaftsaktivitäten statt.  Es wurde ein Besuchsverbot für das Heim erlassen.

Diest-Hof Seyda:

In der Wohneinrichtung für erwachsene Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung wurde eine Mitarbeitende positiv getestet. Bei den folgenen Kontroltestungen wurden weitere Mitarbeitende und Bewohner positiv getestet und in die Häuslichkeit der Eltern oder in der Einrichtung abgesondert bzw.  kohortiert. Umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wurden eingeleitet. Ein Besuchsverbot (einschließlich auswärtiger Therapeuten) wurde ausgesprochen. Es finden keine Gemeinschaftsaktivitäten statt.

Medina Coswig (Anhalt):

Bewohner und Mitarbeitende wurden positiv getestet. Umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wurden eingeleitet.

DRK Pflegeheim „Am Kellerberg“ Annaburg:

Bewohner und Mitarbeitende wurden positiv getestet. Umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wurden eingeleitet.

DRK ambulante Pflegedienste Jessen (Elster) und Zahna:

Mitarbeitende und Patienten wurden positiv getestet. Die Hygienemaßnahmen wurden verschärft und regelmäßige Tests angeordnet.

Seniorenpark Vergissmeinnicht Gräfenhainichen:

Bewohner der Einrichtung wurden positiv gestestet. Umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wurden eingeleitet.


Quelle: https://www.landkreis-wittenberg.de/de/informationen-zum-coronavirus-im-landkreis-wittenberg/informationen-zum-coronavirus.html



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