Eckernförde (dpa/tmn) — Wurde das Auto bei einem Unfall von einem anderen beschädigt, hat der Geschädigte umfassenden Anspruch auf Schadenersatz. Dazu gehören auch die Kosten für die Überführung des Wagens vom Unfallort zum Wohnsitz. Ein Geschädigter muss das nicht selbst in seiner Freizeit erledige
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