Berlin (dpa/tmn) — Firmenwagen mit Elektroantrieb werden begünstigt versteuert, wenn sie auch privat genutzt werden. Für solche Fahrzeuge muss nur noch ein Viertel des Bruttolistenneupreises für die Anwendung der sogenannten Ein-Prozent-Regelung angesetzt werden. Bei der Anwendung der Fahrtenbuchmet
(Visited 1 times, 1 visits today)