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Unerwünschte Graffiti an der Fassade des eigenen Hauses – für Eigenheimbesitzer ist das wohl ein Alptraum. Das unerlaubte Besprühen einer Fläche ist Sachbeschädigung und damit eine Straftat. Wie in solchen Fällen vorzugehen ist. (Visited 1 times, 1 visits today)
"Umgehungsstraße S36 bei Willsdruff umd Nossen für Lkw gesperrt
Depression bei Kindern und Jugendlichen: Anzeichen, Symptome und Hilfe
Schufa will Kontodaten abfragen
Wo bleibt der grüne Wasserstoff?
Second flight arrives in Sacramento carrying migrants with Florida documents – Reuters
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