Erhöhung der Parteienfinanzierung verfassungswidrig

Auf der Richterbank des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Baden-Württemberg) liegt während einer Urteilsverkündung das Barett eines Richters. (Archivbild: 07.10.2014 ) | picture alliance / dpa

Die Große Koalition hätte 2018 genauer begründen müssen, warum die Parteien mehr Geld brauchen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Nur auf gestiegene Kosten zu verweisen, reicht nicht. Nun soll es zügig eine Neuregelung geben. Von Klaus Hempel. mehr

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