Corona-Zweifler siegen vor Gericht – Demos gegen Covid-19 für Samstag in Berlin rechtens

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Ab Sonntag ist Berlin ein neuer Hotspot für Corona Ansteckungen. Neuinfektionen dann in der nächsten Woche dann so bei 2800 – 3600 pro Tag, bundesweit (unsere Prognose). Glückwunsch Rechtsstaat, wie wäre es mit dem konsequenten Schutz der “normalen” Bevölkerung.

Die von der Initiative “Querdenken 711” für Samstag geplante Versammlung gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern dürfe unter Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstands stattfinden, entschied das Gericht am Freitag per Eilbeschluss. Das Land Berlin, das das Verbot ausgesprochen hatte, und die Organisatoren der Demonstrationen können beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Dieses Gericht ist nach Angaben eines Sprechers ebenfalls auf eine Eilentscheidung noch am Freitag vorbereitet. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte Demonstrationen verboten, weil Verstöße gegen die Infektionsschutzverordnung zu erwarten seien. Dagegen hatten die Organisatoren geklagt. Polizeipräsidentin Barbara Slowik sagte: “Es gab aus unserer Sicht zu den Verboten keine Alternative, wenn wir eine Steigerung der Infektionen in Berlin vermeiden wollen.” Denn Demonstranten wollten sich bewusst nicht an Hygieneregelen halten, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. Sie verwies auf die Erfahrung vom 1. August. Damals hatten nach Behördenangaben etwa 20.000 Menschen an einer Großdemonstration in Berlin teilgenommen – oft ohne Abstand und bewusst ohne Mund-Nasen-Schutz.

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