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>Mithilfe von Autokennzeichen lassen sich Fahrzeuge unterscheiden und dem Halter zuordnen. Und sie müssen ordentlich befestigt sein. Dazu gibt es eine neue Regel.Für Autokennzeichen gibt es viele Anforderungen, aber auch Möglichkeiten zur Individualisierung, wie besondere Buchstaben- und Zahlenkombinationen oder das Erscheinungsbild. Was die Befestigung des Nummernschildes betrifft, hat die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) jetzt die Regeln gestrafft.So war es bislang möglich, das Kennzeichen mittels Klett, Magnet oder Saugnapf am Auto anzubringen. Seit dem 15. Februar 2023 nicht mehr. In der neuen Verkehrsblattverlautbarung wurde Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aktualisiert und lautet jetzt: „Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.“Heißt: Die Schilder müssen so am Fahrzeug angebracht sein, dass sie nur mit hohem Kraftaufwand oder mithilfe eines Werkzeuges abgelöst werden können. Einfache Magnete sind damit nicht mehr erlaubt.
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