Alten Führerschein umtauschen: So geht’s

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Mehr als 40 Millionen Führerscheine müssen umgetauscht werden. Ein gewaltiger Prozess – der sich über Jahre hinziehen wird. Welche Fristen nun für Sie wichtig sind und was beim Versäumen droht.Bis zum Jahr 2033 müssen alle alten Führerscheine für Auto und Motorrad gegen neuere Versionen ausgetauscht werden. In den allermeisten Fällen gilt aber eine teils deutlich frühere Frist. Alles Wichtige über den Umtausch erfahren Sie hier.Muss ich die Fristen einhalten?Ja, der Umtausch ist verpflichtend. Die Ablaufdaten beziehen sich aber stets auf das Dokument und nicht auf die Fahrerlaubnis – die bleibt auch nach der Frist bestehen. Allerdings begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Und die wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet. Auch wer im Ausland mit dem abgelaufenen Schein unterwegs ist, kann Probleme bekommen. Wer dagegen ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat.Diese Fristen geltenFür ältere Führerscheine (erstellt vor dem 31.12.1998) entscheidet das Geburtsdatum des Inhabers über die Frist. Besonderheit: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins. Für die ab 1953 Geborenen wird es bereits höchste Zeit.Für Führerscheine ab dem 1.1.1999 entscheidet das Ausstellungsjahr über die Frist zum Umtausch.Allerdings: Aufgrund von Corona kann es schwierig sein, auf dem Amt einen Termin für den Umtausch zu bekommen. Die erste Frist vom 19. Januar 2022 wurde deshalb um ein halbes Jahr bis zum 19. Juli verlängert. Eine Verschiebung der weiteren Umtauschfristen soll es nicht geben.Wo tauscht man den Führerschein um?In der Regel lässt sich der Umtausch bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Das kann je nach Wohnort auch das Bürgeramt sein.Wird eine neue Prüfung fällig?Der Umtausch für Auto- und Motorradführerscheine erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Allerdings kann die Behörde, etwa bei ersichtlichen körperlichen Einschränkungen wie Rollator oder Krücken, im Einzelfall Bedenken in Bezug auf die Fahreignung haben.Dann muss man die Tauglichkeit nachweisen. Bei bedingter Fahreignung können Auflagen oder Beschränkungen auferlegt werden. Das ist aber unabhängig vom Umtausch.Welche Dokumente muss ich parat haben?Neben dem alten Original-Führerschein ist auch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein biometrisches Passfoto nötig. Tipp: Beim Foto vorab klären, in welcher Form es vorliegen muss oder ob es auch vor Ort gemacht werden kann.Gegebenenfalls kann auch eine sogenannte Karteikartenabschrift nötig sein. Das ist ein Auszug der persönlichen Daten aus dem Fahrerlaubnisregister der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Das gilt für Scheine aus Papier, die vor 1999 nicht von der Behörde ausgestellt wurden, an der nun ein Umtausch erfolgen soll – also etwa nach einem Umzug.In der Regel kann dieser Antrag online gestellt werden. Üblicherweise wird der Auszug dann direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt, die den Umtausch vornimmt.Was kostet der Umtausch?Die Kosten für den neuen EU-Führerschein betragen rund 25 Euro zuzüglich Kosten wie etwa für das Passbild.Kann ich meinen alten Führerschein behalten?Wer sein altes Dokument aus nostalgischen Gründen nach dem Umtausch behalten will, kann das tun. Allerdings wird es etwa durch eine Stanzung entwertet, sodass eine Nutzung ausgeschlossen ist.Wie lange ist der Führerschein gültig?Alle seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente haben ein Ablaufdatum und müssen nach jeweils 15 Jahren erneuert werden. Das dient der Fälschungssicherheit.
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