München (dpa/tmn) — Ob im Parkhaus “rechts vor links” gilt, hängt vom Charakter der Spuren ab. Dienen sie nur dem Such- und Rangierverkehr, ist das nicht der Fall. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 10 U 6767/19), auf das der ADAC hinweist. Im verhandelten Fall fuhr ein Mann m
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