Hannover (dpa/tmn) — Wer das eigene Auto oft und über lange Strecken für dienstliche Fahrten oder den Weg zum Arbeitsplatz nutzt, kann das von der Steuer absetzen. Wird der Firmenwagen auch privat genutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser muss als Einnahme versteuert werden. Dafür stehen Auto
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